Verkauf nur an Gewerbetreibende nach §14 BGB
Idealer Einsatz für „Snack to Go“ Konzepte wie Tankstellen, Kantinen, Bäckereien und Metzgereien.
Stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne über unsere Warmhaltetheken. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.