Verkauf nur an Gewerbetreibende nach §14 BGB
Filterbehälter hat einen eingebauten Filter für grob gemahlenen Kaffee, zusätzliches Filterpapier wird nicht benötigt
Filterbehälter hat einen eingebauten Filter für grob gemahlenen Kaffee, zusätzliches Filterpapier wird nicht benötigt